Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, §14 BGB. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern, § 13 BGB.
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Gefahrgutkartons

Beim Versenden und Transportieren von Gefahrgut müssen spezielle Richtlinien eingehalten werden. Die Verpackungen sind für den See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenversand von gefährlichen Gütern zugelassen, sofern gemäß den entsprechenden Vorschriften eine Kiste aus Pappe (Codierung: 4G oder 4GV) für das zu versendende Produkt eine zulässige Verpackung ist. Der Versand gefährlicher Güter unterliegt den Bestimmungen des IMDG-Codes (Seeverkehr), der IATA-DGR bzw. ICAO-TI Luftverkehr), des RID (Eisenbahnverkehr) und des ADR (Straßenverkehr). Unsere Gefahrgutkartons erfüllen diese Anforderungen für Ihre Ware.